Kurz zusammengefasst: - Ich habe neben dem Studium eine selbstständige Tätigkeit angemeldet und in dieser auch gearbeitet, im In- sowie im Ausland - Nun habe ich einen Werkstudenten-Arbeitsvertrag für 16 Stunden die Woche bei einer deutschen Firma unterschrieben (zuvor war ich für diese Firma im Zuge meiner Selbstständigkeit tätig) - Ich habe meine Selbstständigkeit nicht abgemeldet, auch hat mein Arbeitgeber dies nicht explizit verlangt - Ich möchte nun parallel wieder im Rahmen meiner Selbstständigkeit Aufträge annehmen - Der Werkstudenten-Arbeitsvertrag enthält eine Klausel für Nebentätigkeit (siehe unten) - Nun lese ich laut Handelsgesetzbuch §60, dass eine Einwilligung seitens meines Arbeitgebers zur Ausübung meiner Selbstständigkeit gar nicht notwendig ist Frage: Stimmt das? ... Klausel im Werkstudenten-Arbeitsvertrag für Nebentätigkeit: "Jede Nebentätigkeit des Arbeitnehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers, die der Arbeitgeber erteilen wird, wenn und soweit der Nebentätigkeit keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Die Zustimmung hat der Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Nebentätigkeit in Textform zu beantragen.