De facto ließen die beiden AG der GbR AN1 teilweise in 3 Firmen arbeiten: In der, mit der der Vertrag unterzeichnet wurde, die beiden gehörte, und jeweils in einer, die nur einem der beiden gehörte. ... AG1 beschied AN1 nach Unterzeichnung des neuen Vertrages mündlich, AG2 nicht mehr anzurufen (was auf einen Streit zwischen AG1 und AG2 als Grund für den neuen Vertrag hindeutet). ... AG1 beschied AN1 mündlich nach Unterzeichnung des neuen Vertrages, fürderhin x% des Umsatzes eines Tages regelmäßig an die neue Firma und y% (6y=x) an die alte zu überweisen.