Kündigungsfrist nach TV-L Wissenschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Danach wird es keine weitere Beschäftigung an derselben Universität geben, mein Arbeitgeber hat mir schon mitgeteilt, er werde weder meinen aktuellen Arbeitsvertrag verlängern noch mir einen anderen Vertrag anbieten.