krankengeldzuschussanspruch nach TV_KUV
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 01.05.16 mit 19,25 Stunden/ Woche im Klinikum mit einem unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt. In der Zeit vom 01.09.2016 - 31.12.2017 hat sich meine Stundenzahl auf 30 Stunden/ Woche erhöht.Allerdings als Nachtrag zu meinem ursprünglichen Arbeitsvertrag mit 19,25 Stunden/Woche.Die erhöhten Stunden sind befristet gewesen bis zum 31.12.2017.