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1.763 Ergebnisse für vertrag vertraglich

Betriebsübergang § 613a BGB vor Beginn der Alterteilzeit
vom 5.1.2008 50 € Historischer Preis
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Zusätzlich zu der Vereinbarung zur Altersteilzeit gibt es eine von mir unterzeichnte "Vereinbarung anlässlich des Abschlusses eines Alterteilzeitvertrages" in der geschrieben steht ".. sind sich die Parteien in Ergänzung des Altersteilzeitvertrages vom heutigen Tag einig, dass für beide Parteien durch den Abschluss dieses Vertrages das Recht zu einer ordentlichen Kündigung bis zum 1.7.2009 unberührt bleibt". Meine Fragen dazu: - Gilt der Altersteilzeitvertrag als individuelle vertragliche Regelung die unverändert übergeht, d.h. der neue Arbeitgeber muss diesen Vertrag erfüllen. - Gilt die in einem anderen Beitrag gemachte Aussage auch für den Fall daß die Altersteilzeit wie in meinem Fall noch nicht begonnen hat: "Tritt der Betriebsübernehmer als neuer Arbeitgeber nach § 613a BGB in den bestehenden Altersteilzeitvertrag ein.
Kann ich jetzt schon mein 3. Erziehungsjahr nehmen?
vom 9.6.2009 20 € Historischer Preis
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Seit 2001 Arbeite ich in Vollzeit, Unbefristeten Vertrag, Festgehalt, 40 Stunden Woche in meinem Betrieb (16 Angestellte, damals über 25 Angastellte). ... Auf den inhalt des Umänderungvertrag sagte er nur, das seit 5 Jahren nur diese verträge abgeschlossen würden und ich ja noch einen alten vertag hätte, und damals die Vertragliche Reglung in der firma anders wahren.
Beendigung Arbeitsvertrag / Wie und habe ich Anspruch auf Abfindung
vom 22.11.2018 25 € Historischer Preis
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Dieser Vertrag zwischen dem Dienstleister und der Verkehrsgesellschaft war auf 10 Jahre befristet, sodass die beiden Unternehmen nun neu verhandelt haben. ... Ebenfalls am 09.11 erhielt ich ein Schreiben indem mir vom Seiten des Dienstleisters zum Ende Februar gekündigt wird, das entspricht meiner vertraglich geregelten Kündigungsfrist. In einem weiteren Schreiben, datiert auf 08.11 wurde mir angeboten selbst zu kündigen (zum 30.11.18) um den neuen Vertrag zum 01.12.18 überhaupt antreten zu können.
AüG §9 Nr. 3
vom 25.8.2019 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im AÜG heißt es §9 Nr. 3 "Vereinbarungen, die dem Entleiher untersagen, den Leiharbeitnehmer zu einem Zeitpunkt einzustellen, in dem dessen Arbeitsverhältnis zum Verleiher nicht mehr besteht; dies schließt die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegangenem Verleih erfolgte Vermittlung nicht aus," Heißt dies nun, wenn ich gekündigt habe und dann eine neuen Vertrag eingehe, dass mögliche Provisionsklauseln unwirksam sind?
Vertragauflösung
vom 12.6.2007 50 € Historischer Preis
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Ich habe dies bereits reklamiert, doch man beharrt darauf, dass man mich vorzeitig, nicht 2 Monate Kündigungsfrist, aus dem Vertrag gelassen habe und somit wäre alles in Ordnung.
Widerruf einer Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber
vom 21.6.2008 20 € Historischer Preis
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Seit mehreren Jahren habe ich einen Vertrag mit 35 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. ... Ich habe diesen Entwurf nicht unterschrieben, weil er eine Regelung des alten Vertrags enthielt, die mich bei Bedarf seitens des Arbeitgebers zu 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche verpflichtet hätte (für jeweils zwei Wochen im Monat). ... Für die beiden letzten Fragen wäre, falls sie überhaupt von Bedeutung sind, gerne auch schon ein einfaches 'ja' oder 'nein' als Antwort völlig ausreichend: * darf mein Arbeitgeber die gewährte Verringerung der Arbeitszeit mit der Begründung beenden, dass sie "unter Vorbehalt einer vertraglichen Vereinbarung" erfolgt sei, aber nun keine (zumindest keine schriftliche) Vereinbarung zustande gekommen ist?