Kündigung des Arbeitsvertrages vor Arbeitsbeginn?
vom 22.6.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen bereits unterschriebenen (6.6.09) Arbeitsvertrag schon jetzt kündigen, da ich einen wesentlich lukrativeren Job angeboten bekommen habe und diesen auch zeitnah antreten möchte. ... Für die Zeit danach kann die Freistellung widerrufen werden. ... (7)Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der schriftlichen Kündigung bei der anderen Vertragspartei maßgeblich. " Die Kündigung vor Antrittstermin wurde vertraglich nicht geregelt und ist deshalb (nach meiner Internetrecherche zumindest) zulässig.