In meinem Vertrag stand folgende Klausel: Innerhalb der ersten drei Monaten der Probezeit gelten die tariflichen Kündigungsfristen. ... Die von Ihnen angegeben Begründun, eine andere Stelle zu haben, stellt keinen wichtigen Grund im Sinne des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§626 BGB</a> dar, da es Ihnen zumutbar gewesen wäre, die Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. ... Ich wäre bereit gewesen die 14 Tage zu arbeiten wenn man mir gesagt hätte, dass die Kündigungsfrist auch innerhalb der ersten drei Monate 14 Tage beträgt , oder mich darüber Informiert hätte, dass die Kündigung falsch ist.