Androhung rechtlicher Schritte bei Nichtableistung von Minusstunden
vom 21.4.2013
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Laut meinem Arbeitsvertrag, ich zitiere: "-ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet -die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 16 Stunden verteilt auf 3 Arbeitstage pro Woche -Überstunden (sprich auch Minusstunden), können nur durch den Arbeitsgeber angeordnet werden -die Stunden sind schriftlich vom Arbeitnehmer nachzuweisen" (dies gab ich jeden Monat ab) Die Vertragsstrafe, Verfallsfristen sowie der Absatz zu Vertragsänderungen lauten: §12 - Frau .... verpflichtet sich im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 Monatsbruttolöhnen zu bezahlen. ... Andernfalls verfallen sie. §14 Vertragsänderungen Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. ... Muss ich Urlaubs- & Krankheitsvertretungen übernehmen obwohl laut Arbeitsvertrag meine Stellenbeschreibung lautet:"§1 Frau .... wird unbefristet ab .... als Elternzeitvertretung eingestellt."