Freie Mitarbeit bei einem Nachhilfeinstitut
vom 20.3.2009
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ich arbeite seit Dezember 2007 für ein Nachhilfeinstitut. Vor Beginn meiner Tätigkeit musste ich einen sogenannten "Vetrag über Freie Mitarbeit" unterzeichnen. In diesem Vetrag ist ganz klar geregelt, dass es sich nicht um einen Arbeitnehmervetrag handelt ("Beide Parteien sind sich darüber einig, dass es sich um keinen Arbeitnehmervetrag handelt.").