Rettungsdienst /Kündigung / Schadensersatz
Sollte er das nicht annehmen werde ich fristgerecht zum 01.08.2018 Kündigen. ... In meinen Arbeitsvertrag steht folgende Klausel: "Für den Fall, das der Arbeitnehmer schuldhaft die Arbeit nicht oder zum einem Späteren Zeitpunkt aufnimmt oder das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Dauer oder vor Ablauf der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund beendet, wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines durchschnittlichen Bruttowochenlohnes vereinbart" " Der Anspruch auf Erfüllung und Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches bleiben von den Vertragsstrafen versprechen gemäß Abs.1 unberührt. ... Meine fragen sind jetzt folgende: Kann ich falls er den Aufhebungsvertrag nicht Unterzeichnen will direkt fristgerecht zum 01.08.2018 kündigen, aber dann einfach von der Arbeit wegbleiben und einfach damit rechnen das er mir ein wöchentliches Bruttolohn einbehält, sind bei mir ca. 500€ oder muss ich damit rechnen das er mich noch irgendwie auf Schadensersatz verklagt?