Kündigungsfrist / -schreiben
vom 26.3.2010
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Der Arbeitsvertrag meiner Bekannten enthält die Formulierung einer beidseitigen Kündigungsfrist von „7 Monaten zum Monatsende“. Bei der Einstellung wurde meiner Bekannten von der Personalabteilung mündlich zugesichert, dass eine „reale“ kürzere Kündigungsfrist im konkreten Fall üblich und machbar sei (d.h. statt der längeren offiziellen Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag). ... Außerdem scheinen die neuen Standard-Arbeitsverträge, die der alte Arbeitgeber mittlerweile eingeführt hat, ebenfalls eine kürzere Kündigungsfrist vorzusehen (konnte von meiner Bekannten aber noch nicht nachgeprüft werden).