Ich bin seit 1995 bei dem Unternehmen, mit welcher Kündigungsfrist muss ich denn rechnen?
In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Passus: Nach Ablauf der Probefrist ist eine ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages nur unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist zum Ende des Kalendervierteljahres zulässig. Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Angestellten wirkt gleichermaßen zugunsten der Firma. Ich bin seit 1995 bei dem Unternehmen, mit welcher Kündigungsfrist muss ich denn rechnen?