Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
1. Durch die Aussage und die Mail Ihres Arbeitgebers wird das Arbeitsverhältnis zum 01.10.2006 beendet. Problematisch ist im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Beweisbarkeit dieser einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
2. Inwieweit Sie das Arbeitsverhältnis durch eine wirksame Kündigung zum 30.09..2006 beenden können, hängt davon ab, welche Kündigungsfrist Sie unterliegen. Eine Kündigung ist trotz der vorliegenden Kündigung zum Jahresende durch Sie möglich.
Gem. § 622 I BGB
(1) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Nach der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen können Sie Ihr Arbeitsverhältnis zum 30.09.2006 kündigen. Soweit Ihr Arbeitsvertrag oder ein möglicher Tarifvertrag eine längere Kündigung vorsieht, wäre diese für Sie maßgebend. Insoweit sollte Sie Ihren Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsfrist prüfen.
3. Zu Beweiszwecken sollten Sie sich den Erhalt der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber quittieren lassen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie die Kündigung durch einen Boten übergeben oder verschicken lassen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Es besteht eine Kündigungsfrist von 6 Moanten zum Quartalsende, diese Frist ist von meinem Arbeitgeber eingehalten worden, da er mir die Kündigung zum 29.06. persönlich übergeben und ich diese bestätigt habe. Einerseits bin ich zwar (inoffiziell)freigestell, andererseits stelle ich meine Arbeitskraft nach Bedarf zur Verfügung. Auf Grund der zwischenzeitlichen Entwicklung möchte ich auf jeden Fall zum 30.09. das Unternehmen verlassen.
Hier meine Zusatzfrage: Steht die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende im Widerspruch zu meinem Kündigungstermin 30.09.
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende steht im Widerspruch zu einer Kündigung zum 30.09.2006. Eine Kündigung durch Sie wäre frühestens zum 31.03.2007 möglich.
Insoweit müssen Sie sich, soweit Sie das Unternehmen zum 30.09.2006 verlassen möchten, auf die Aussage und die Mail Ihres Arbeitsgebers stützen. Das die Mailnachricht alleine durch Ihren Arbeitsgeber abgesendet sein sollte, liesse sich möglicherweise EDV technisch nachweisen. Fraglich ist auch, ob Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Schadensersatzprozeß anstrengt, wenn Sie das Unternehmen auf Grundlage der Absprache zum 30.09.2006 verlassen. Hierzu müßte er einen Schaden durch Ihr vorzeitiges Ausscheiden nachweisen.
Sie sollten nunmehr Ihren Arbeitsgeber informieren, daß Sie beabsichtigen das Unternehmen entsprechend der Absprache und der Mail (sicherheitshalber vorher ausdrucken) wie vereinbart zum 30.09.2006 verlassen werden.
Sicherhlich wird dies nicht auf entsprechende Begeisterung stoßen, so daß es sich empfiehlt, wenn eine Auseinandersetzung droht, einen Kollegen vor Ort einzuschalten. Dies auch vor dem Hintergrund für die Zeugniserstellung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
RA Schröter