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vorzeitige Beendigung der Kündigungsfrist

| 5. August 2006 18:26 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich bin bei einem kleinen Unternehmen mit 7 Mitarbeitern seit März 2005 beschäftigt. Zum 30.06. wurde mir ohne Kündigungsgrund die Kündigung mit einer Kündigungsfrist zum Jahresende übergeben. Mit der Kündigung hat mich mein Arbeitgeber mündlich freigestellt, jedoch muss ich regelmäßig zur Unterstützung ins Büro oder zu Kunden (1-2 mal/Woche). Für eine Kündigungsschutzklage sah mein Rechtsanwalt auf Grund der Betriebsgröße und der Betriebszugehörigkeit Probleme und empfahl mir einen Vergleich mit meinem Arbeitgeber zu suchen. Da ich mich intensiv nach einem neuen Job bemühte, hatte ich innerhalb kurzer Zeit diverse Neuangebote erhalten, allerdings mit einem Arbeitsbeginn zum 1.Okt. In mehreren Gesprächen (ohne Zeugen) mit meinem Arbeitgeber hat dieser bekundet, mich so früh wie möglich aus dem Vertrag zu entbinden, wenn ich eine neue Arbeitsstelle hätte. In einem Mail(ohne Unterschrift) hat er mir bestätigt, dass ´er das Arbeitsverhältnis auf meinen Wunsch zum 01.10.2006 mit einer Vorankündigungsfrist von drei Wochen, vorzeitig beendet´. Nachdem ich jetzt um vorzeitige Vertragsauflösung wegen eines neuen Jobs gebeten hatte, will er hierzu nicht mehr stehen, da Neuaufträge anstehen und er mich hierfür eingeplant hat.
Da ich bei meinem neuen Arbeitgeber bereits den Arbeitsvertrag unterschrieben habe und diesen Job antreten möchte, befürchte ich jetzt, dass mein heutiger Arbeitgeber dies verhindert. Wenn dies geschieht müsste ich sogar mit rechtlichen Konsequenzen beim neuen Arbeitgeber rechnen, ausserdem würde ich eine internationale Führungsposition verlieren.
Meine Frage: Kann ich von mir aus jetzt eine Kündigung zum 30.09. einreichen und somit die Kündungsfrist verkürzen, oder kann es sogar passieren, dass mein jetziger Arbeitgeber mein Ausscheiden zum 30.09. verhindern kann

5. August 2006 | 20:42

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:

1. Durch die Aussage und die Mail Ihres Arbeitgebers wird das Arbeitsverhältnis zum 01.10.2006 beendet. Problematisch ist im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Beweisbarkeit dieser einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

2. Inwieweit Sie das Arbeitsverhältnis durch eine wirksame Kündigung zum 30.09..2006 beenden können, hängt davon ab, welche Kündigungsfrist Sie unterliegen. Eine Kündigung ist trotz der vorliegenden Kündigung zum Jahresende durch Sie möglich.

Gem. § 622 I BGB (1) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Nach der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen können Sie Ihr Arbeitsverhältnis zum 30.09.2006 kündigen. Soweit Ihr Arbeitsvertrag oder ein möglicher Tarifvertrag eine längere Kündigung vorsieht, wäre diese für Sie maßgebend. Insoweit sollte Sie Ihren Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsfrist prüfen.

3. Zu Beweiszwecken sollten Sie sich den Erhalt der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber quittieren lassen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie die Kündigung durch einen Boten übergeben oder verschicken lassen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 6. August 2006 | 10:44

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Es besteht eine Kündigungsfrist von 6 Moanten zum Quartalsende, diese Frist ist von meinem Arbeitgeber eingehalten worden, da er mir die Kündigung zum 29.06. persönlich übergeben und ich diese bestätigt habe. Einerseits bin ich zwar (inoffiziell)freigestell, andererseits stelle ich meine Arbeitskraft nach Bedarf zur Verfügung. Auf Grund der zwischenzeitlichen Entwicklung möchte ich auf jeden Fall zum 30.09. das Unternehmen verlassen.
Hier meine Zusatzfrage: Steht die Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende im Widerspruch zu meinem Kündigungstermin 30.09.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. August 2006 | 16:21

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende steht im Widerspruch zu einer Kündigung zum 30.09.2006. Eine Kündigung durch Sie wäre frühestens zum 31.03.2007 möglich.

Insoweit müssen Sie sich, soweit Sie das Unternehmen zum 30.09.2006 verlassen möchten, auf die Aussage und die Mail Ihres Arbeitsgebers stützen. Das die Mailnachricht alleine durch Ihren Arbeitsgeber abgesendet sein sollte, liesse sich möglicherweise EDV technisch nachweisen. Fraglich ist auch, ob Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Schadensersatzprozeß anstrengt, wenn Sie das Unternehmen auf Grundlage der Absprache zum 30.09.2006 verlassen. Hierzu müßte er einen Schaden durch Ihr vorzeitiges Ausscheiden nachweisen.

Sie sollten nunmehr Ihren Arbeitsgeber informieren, daß Sie beabsichtigen das Unternehmen entsprechend der Absprache und der Mail (sicherheitshalber vorher ausdrucken) wie vereinbart zum 30.09.2006 verlassen werden.

Sicherhlich wird dies nicht auf entsprechende Begeisterung stoßen, so daß es sich empfiehlt, wenn eine Auseinandersetzung droht, einen Kollegen vor Ort einzuschalten. Dies auch vor dem Hintergrund für die Zeugniserstellung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

RA Schröter

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