Anspruch Auf Jahresbonus bei Kündigung durch Arbeitnehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
1)Ich bekomme abhängig von den Geschäftsergebnissen jedes Jahr im April für das Vorjahr (=Geschäftsjahr) einen Bonus ausgezahlt. Im Arbeitsvertrag (Deutscher Arbeitsvertrag) is dazu nichts geregelt auch mit der Bonuszahlung oder -mitteilung ist kein Hinweis auf evtl. Einschränkungen gegeben.