Aufhebungsvertrag mit Abfindung - Abfindung zu niedrig?
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Bis 03.2008 war ich in Vollzeitanstellung, zwischen 03.2008-03.2011 war ich in Elternzeit und seit dem 01.04.2011 arbeite ich wieder während der Elternzeit 2 Tage/Woche- 40% der regulären Arbeitszeit. ... Mein jetziges Gehalt wurde auf Vollzeit hochgerechnet und dann mit diesem Teilzeitfaktor multipliziert. ... Jeder abfindungsberechtigte Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Grundabfindung, die sich nach folgender Formel berechnet: Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsentgelt x Lebensalter/36 2.