Entgeltfortzahlung sowie Kündigung Arbeitsvertrag in Probezeit
vom 21.1.2013
40 €
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Dazu habe ich einen kurzen Vertrag des Arbeitgebers selber erhalten, in dem sich folgender Passus findet: "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag TV-Ärzte / VKA und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der VKA jeweils geltenden Fassung. ... Der Vertrag des Hauses / Arbeitgebers selber enthält keine Aussage zur Kündigung, der VKA-Vertrag sagt "Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. ... Aber damit sind die tarifvertraglichen Voraussetzungen doch gar nicht eingehalten, weil die zwei Wochen-Frist ja längst abgelaufen ist?