Kündigung im Urlaub / Abgeltung von Arbeitstagen mit Freistellung & Provision
vom 11.3.2015
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Die Provision wird laut Vertrag immer dann fällig, wenn er die Rate eines Kunden erhält - durch den Verkauf ist hier aus meiner Sicht aber eine neue Situation entstanden -kann ich darauf klagen, das er alle noch offenen Ansprüche sofort bei mir begleichen muss? ... Vorher hat er den Vertrag bereits gesehen, aber nichts beanstandet. Wie gehe ich am besten vor, um meine Ansprüche geltend zu machen?