Mitarbeiter arbeitet in den Räumlichkeiten der Schwesterfirma
vom 4.5.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Meine Fragen: - was gilt es seitens des Arbeitgebers zu beachten, wenn ein Mitarbeiter in den Räumlichkeiten einer Firma arbeitet, für die er nicht angestellt ist (z.B. hinsichtlich Unfallversicherung etc.) und muss/sollte in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden?