Kündigung seitens Arbeitgeber, Frist falsch?
vom 16.8.2014
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Meine Fristen sind im Vertrag wie folgt dargelegt: "a) Das Arbeitsverhältnis kann auch während einer vereinbarten Befristung ordentlich gekündigt werden b) Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. ... Eine unwirksame außerordenrtliche Kündigung gilt stets als fristgerechte ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin. Die Kündigung erfolgte zum 16.08.2014 meine Probezeit ist abgelaufen seit 15.07.2014.