Kündigung vor Arbeitantritt
Bei befristeten Aushilfsarbeitverhältnissen bis zu drei Monaten gilt keine Kündigungsfrist entsprechend <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 Abs. 5 Satz 1 BGB</a> als vereinbart. 3. ... Ich sollte als Vollzeitbeschäftigter angestellt sein, Probezeit entfällt, im Vertrag steht nicht geschrieben, ob er befristet oder unbefristet ist, unter Befristung steht : Das Arbeitsverhältnis beginnt nach dem Umbau am 1.9.2014. Meine Frage lautet: Kann ich diesen Vertrag jetzt vor der Arbeitsantritt so kündigen, dass ich da die Arbeit nicht anfangen muss?