Arbeitsunfähigkeit im neuen Arbeitsverhältnis
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
. - Arbeitnehmer erkrankt am 03.11.11. - Nach § 3 Abs. 3 EFZG zahlt die Krankenkasse innerhalb der ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses Krankengeld, also längstens bis zum 28.11.11. - Ab dem 29.11.11 folgt die maximal sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Wenn dem Arbeitnehmer fristgerecht innerhalb der Probezeit zum 30.11.11 gekündigt wird, ändert sich an der o. a.