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Kündigung in der elternzeit - Kann ich jetzt kündigen und könnte nach 4 Wochen für den anderen Arbei

24. April 2013 07:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nino Jakovac

Zusammenfassung

Kündigung durch Arbeitnehmer während der Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren , ich bin seit 3 Jahren in einer Firma angestellt t und habe nun seit dem 12.06.2012-30.09.2013 elternzeit! Ich habe jetzt aber ein tolles jobangebot! Laut Vertrag habe ich eine 4 wöchige Kündigungsfrist ! Der neue Arbeitgeber würde gerne, dass ich zum nächstmöglichen Termin anfange , ist dies möglich? Kann ich jetzt kündigen und könnte nach 4 Wochen für den anderen Arbeitgeber arbeiten?
Vielen dank im vorau!

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des von Ihnen getätigten Mindesteinsatzes (niedrigste Detailstufe)und Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt:

Als Arbeitnehmerin können Sie das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit zu jedem anderen Termin als gerade dem Ende der Elternzeit unter Ausnutzung der allgemeinen Kündigungsfristen kündigen.

Lediglich bei einer Kündigung zum Ende der Elternzeit müssten Sie gemäß § 19 BEEG eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Da Sie aber bereits jetzt kündigen wollen, müssen Sie lediglich die kürzere vertragliche Kündigungsfrist einhalten.

Der zeitnahen Arbeitsaufnahme bei dem neuen Arbeitgeber dürfte also nichts entgegenstehen!

Ich hoffe, dass ich ihnen weiterhelfen konnte.

Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann und soll. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßenaus Mainz,

Nino Jakovac
Rechtsanwalt

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