Arbeitsrecht/Vertrag
vom 7.3.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Seit ca. einem Jahr bitte ich meinen Arbeitgeber darum, meinen Vertrag in einen Vollzeitvertrag zu ändern, da ich gelesen habe, dass aus einem Teilzeitvertrag ein Vollzeitvertrag werden kann. ... Greift hier nicht das Gewohnheitsrecht und müsste es hierfür eine Klausel im neuen Arbeitsvertrag geben? Ich stelle mir nun die Frage, wie ich weiter vorgehen soll, wenn der Arbeitgeber zu keinem Gespräch bereit ist, ich aber von meinem Recht Gebrauch machen möchte.