Da ich zum Auszahlungszeitpunkt bereits gekündigt haben muss, würde ich demnach trotz Zielvereinbarung (genau festgelegt, wieviel Geld bei welcher Zielerreichung fließt - kein Hinweis auf Betriebsvereinbarung!)... Meines Erachtens wäre obiges Verhalten sittenwidrig, da 1. eine Ungleichbehandlung - trotz Zielerreichung bei Zielvereinbarung - zwischen Arbeitnehmern besteht 2. bei meiner erbrachen Leistung handelt es sich doch um eine gegenseitige Leistung, d.h. ich habe meinen Abmachung erfüllt, der AG jedoch nicht 3. wird das Grundgesetz "freie Arbeitsplatzwahl" doch mit "Füßen getreten". ... Wichtig ist mir auch, wie ich mich verhalten soll, denn der Ärger ist bei Einreichung meiner Kündigung vorprogrammiert.