Frage zu Arbeitsvertrag Klausel
vom 7.8.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In meinem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel gelistet: "Für den Fall, dass dem Mitarbeiter für den durch Krankheit bedingten Verdienstausfall Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen sollten, tritt er solche Ansprüche schon heute für diejenigen Zeiträume an den Arbeitgeber ab, für die ihm Ansprüche auf Gehalt zur Zahlung nach der vorstehenden Bestimmung zustehen.