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Bonuszahlung bei Krankheit

| 16. Juli 2012 21:22 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


08:21

In meinem AV ist eine Bonuszahlung (zielabhaengig) vorgesehen, nicht jedoch eine Auszahl-Regelung bei (laengerer) Krankheit. Diese Regelung steht in einem Regelwerk der Personalabteilung. Hier heisst es das der Bonus entfaellt sobald die Lohnfortzahlung (6 Wochen) weggefallen ist. Das Regelwerk ist nicht Bestandteil meines AV, es wird auch nicht darauf verwiesen, lediglich auf Englisch verfasst (der AV ist zweisprachig, nur deutsch ist rechtsverbindlich) und wurde mir erst jetzt auf mein Verlangen hin gezeigt. Das Regelwerk wurde erst nach der Unterschrift meines AV erstellt. Frage: Steht mir eine Bonuszahlung zu? Ich bin laenger als 1 Jahr krank.

16. Juli 2012 | 21:42

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Da der Arbeitsvertrag nicht auf dieses Regelwerk verweist, gilt es auch nicht als einbezogen.

Damit gilt diese Regelung auch nicht für Sie.

Somit entfällt auch die Bonuszahlung nicht.

Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ganz allgemein darauf verwiesen wird, dass Nebenregelungen - gleich welcher Art - gelten sollen.

Allerdings spricht auch dagegen, dass Sie keine Kenntnis von diesem Regelwerk hatten.

Im Ergebnis ist die Bonuszahlung sicher.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 16. Juli 2012 | 22:19

Vielen Dank fuer die Antwort. So Aehnlich hatte ich auch vermutet.
Der Arbeitgeber allerdings hat die Bonuszahlung nach Diskussion und nach Inanspruchnahme seiner Rechtsbteilung schlussletztendlich verweigert, da die Zahlung wie erwaehnt zielgebunden sei und ich aufgrund meiner Abwesenheit weder persoenliche noch Unternehmensziele hatte erreichen koennen. Steht mir die Bonuszahlung somit zu oder nicht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juli 2012 | 08:21

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Das ist eine andere Baustelle.

Den Wortlaut zu der Bonusvereinbarung kenne ich nicht.

Wenn die Bonuszahlung unter der Bedingung des Erreichens einer Zielvorgabe steht und Sie dieses Ziel nicht erreicht haben, steht Ihnen die Bonuszahlung auch nicht oder nur anteilig zu.

Dies ist aber abhängig von dem Inhalt der Regelung.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 17. Juli 2012 | 09:18

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

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"

Die Antwort war sehr oberflaechlich und hilft mir letztendlich nicht weiter. Wahrscheinlich war dem Anwalt der Einsatz zu niedrig, was man an der Tiefe der Antworten / dem Aufwand diese zu beantworten (oekonomisches Prinzip) erkennen kann. Die Frage ist nur ob bei dem Gebahren ob so ein Portal ueberhaupt noch Sinn macht, oder ob man nicht doch lieber gleich zum "richtigen" Anwalt geht. Ich persoenlich werde meinen Account hier loeschen und habe mich fuer Wweites entschieden

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Die Antwort war nicht oberflächlich, sondern absolut angemessen für eine Onlineberatung. Fragesteller ist nach seinem eigenen - fehlerhaften - subjektiven Rechtsempfinden nicht mit der Antwort zufrieden und bewertet daher negativ. Im Ergebnis also unbeachtlich und bedeutungslos.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. Juli 2012
2,4/5,0

Die Antwort war sehr oberflaechlich und hilft mir letztendlich nicht weiter. Wahrscheinlich war dem Anwalt der Einsatz zu niedrig, was man an der Tiefe der Antworten / dem Aufwand diese zu beantworten (oekonomisches Prinzip) erkennen kann. Die Frage ist nur ob bei dem Gebahren ob so ein Portal ueberhaupt noch Sinn macht, oder ob man nicht doch lieber gleich zum "richtigen" Anwalt geht. Ich persoenlich werde meinen Account hier loeschen und habe mich fuer Wweites entschieden


ANTWORT VON

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