Kündigung bei Studienplatzzusage
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Dieser Vertrag war befristet auf ein Jahr und wurde nicht geändert, ich blieb aber weiter angestellt so dass aus meiner Sicht daraus ein unbefristeter AV wurde. ... Da ich diese im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist nun unterschreite, verlangt mein Arbeitgeber, dass ich auf die Überstundenauszahlung und die Resturlaubsbezahlung verzichte.