Ist Aufhebung eines befristeten Arbeitsvertrags trotz der aktuellen Krankschreibung rechtens?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Hallo, ich habe einen Jahresarbeitsvertrag vom 1.6.09 - 31.5.10 unterschieben (ohne Kündigungsmöglichkeit innerhalb des Jahres). Diesen Vertrag habe ich am 31.12.09 zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Mit dem Vorgesetzen war besprochen, dass ich auch vor dem 31.5 gehen kann, sofern er Ersatz für meinen Arbeitsplatz gefunden hat.