Änderung Arbeitsvertrag hinsichtlich AU Bescheinigung
In einem Arbeitsvertrag findet sich folgende Regelung: Ist der Angestellte durch Krankheit oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse verhindert, seinen Dienst auszuüben, so hat er dies der Firma unverzüglich mitzuteilen und die Gründe anzugeben und dabei gleichzeitig auf etwaige dringliche Arbeiten hinzuweisen.