Ich, als dummer, kleiner Berufskraftfahrer habe von meinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1989, welcher zwar zweimal an die jeweilige persönlicher Situation (Verlust & Wiedererlangung des Führerscheins) angepasst wurde, aber wohl immer noch gültig ist (Änderung, keine Kündigung!). Dieser Arbeitsvertrag beinhaltet eine Arbeitszeit von 38,5 Stunden (Vertrag auf Dauer), welcher unter anderem auch auf Grund des damals gültigen „Manteltarifvertrags für Arbeiter und Arbeitnehmer im Güterverkehrsgewerbe NRW“ und Lohnvertrag der jeweilig gültigen Fassung vereinbart wurde. ... Ich suche also hier, einen RA (bitte NUR passendes Rechtsgebiet & rechtlich belegbar), (a) welcher sich einmal meinen „alten“ Vertrag ansehen möchte, (b) mir vielleicht erklärt, ob dieser alte Vertrag noch gültig ist, (c) mir vielleicht erklären kann, warum für mich ein Tarifvertrag noch bestehen mag, (d) warum ich verpflichtet sein soll, 15-17 Stunden am Stück für meinen Chef zu arbeiten.