Freistellung nach Kündigung: Aufnahme neuer Tätigkeit erlaubt?
vom 29.4.2012
30 €
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Ich habe meine Absicht, eine neue Arbeit anzufangen, dem Insovenzverwalter mitgeteilt, da ich Nebentätigkeiten laut Arbeitsvertrag anzeigen muss, woraufhin dieser sagte, dass es sich nicht um eine Nebentätigkeit handele, sondern um eine unzulässige Zweitbeschäftigung.