Besteht für mich nun keine Möglichkeit zum Monatsende zu kündigen, also z.B. am 31.08. um am 01.10.2
vom 30.8.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
In meinem Arbeitsvertrag steht: "Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende unter Einhaltung der Schriftform von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. ... Bei einer neuen Kollegin gelten die "gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB)", aber in den älteren Verträgen nicht.