Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung in den ersten 6 Monaten

10. März 2025 18:49 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine neu Angestellte hat am 16.1.25 einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 1.3.25 unterzeichnet.
Wir haben auf die Probezeit verzichtet. Leider muss ich sie jetzt nach 2 Woche wieder kündigen, weil sie nicht ins Gefüge passt.
Wir sind die Kündigungsfristen? 14 Tage oder 4 Wochen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Michel

10. März 2025 | 19:15

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ohne vertragliche Regelung einer Probezeit gilt nicht die Probezeitkündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB ("zwei Wochen") sondern § 622 Abs. 1 BGB:

"Das Arbeitsverhältnis [...] kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Die (ordentliche) Kündigungsfrist beträgt vier Wochen (zum 15.04. bei Kündigungserklärung bis spätestens 18.03.25).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1622)

Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER