Aufhebungsvertrag mit Abfindung - Abfindung zu niedrig?
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Bis 03.2008 war ich in Vollzeitanstellung, zwischen 03.2008-03.2011 war ich in Elternzeit und seit dem 01.04.2011 arbeite ich wieder während der Elternzeit 2 Tage/Woche- 40% der regulären Arbeitszeit. ... Ich bin jedoch kein Teilzeitarbeitnehmer sondern ich habe nur von meinem Recht auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Gebrauch gemacht. ... Soweit nach dem Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers Vordienstzeiten bei einem ande- ren Arbeitgeber generell auf die Betriebszugehörigkeit bei der ...... anzurechnen sind, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen. 3.