Arbeitsvertrag / Klausel über eventuelle Rückforderungsansprüche
vom 17.10.2020
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Anwälte/innen, ich habe eine Frage zu einer Klausel in meinem (noch nicht unterschriebenen) befristeten Arbeitsvertrag: "Hinsichtlich eventueller Rückforderungsansprüche von XX (Arbeitgeber) gegenüber Vertragspartner wegen während der Produktionszeit eventuell überzahlter Beträge verzichtet Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung und die Einrede der Entreicherung und wird sich diese auf eventuelle eigene Ansprüche einschließlich des Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag anrechnen lassen."