Nachvertragliches Wettbewerbsverbot + Karenzentschädigung - Arbeitsrecht
vom 10.12.2019
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Da ich ein zwei jähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung von 50% meiner Einnahmen habe (schriftlich im Arbeitsvertrag), wollte ich mich bezüglich meiner Situation nach meiner Kündigung beraten lassen. Der Arbeitsvertrag wurde am Oktober 2017 unterzeichnet. ... Zitat im Arbeitsvertrag (Kann Fehler enthalten, wurde mit OCR kopiert): " § 14 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in selbstständiger, unselbständiger oder sonstiger Welse für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettbewerb steht oder mit einem solchen Unternehmen verbunden ist.