Nachvertragliche Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
vom 25.11.2020
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Ich bin über meinen außertariflichen Arbeitsvertrag mit meinem aktuellen Arbeitgeber zu einer nachvertraglichen Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dazu verpflichtet, Betriebsgeheimnisse mit niemanden zu teilen und auch nicht auszuwerten. ... Leit-/Orientierungssätze „ (3) Ein ausgeschiedener Arbeitnehmer darf die während der Beschäftigungszeit erworbenen Kenntnisse später unbeschränkt verwenden, wenn er keinem Wettbewerbsverbot unterliegt. Allerdings darf der frühere Arbeitnehmer nur die Informationen verwenden, die er in seinem Gedächtnis bewahrt.