Probezeit bei erneuter Anstellung bei demselben Areitgeber
vom 11.12.2019
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
. - Am 01.03.2017 schloss ich einen Arbeitsvertrag über eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. ... Arbeitsvertrag über eine geringfügig entlohnte Beschäftigung von uns unterzeichnet. ... Ebenso enthält §1-Tätigkeit- exakt denselben Wortlaut, wie im alten Arbeitsvertrag, da es sich um dieselbe Tätigkeit handelt. - Zurzeit rechne ich mit einer Kündigung. - Unterliege ich wieder einen erneuten Probezeit und kann somit evtl.ohne Angabe von Gründen gekündigt werden?