Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.
Die Regel „Wer als letztes kommt, muß als erster gehen“ ist ein wesentlicher Grundsatz im Rahmen der Sozialauswahl bei einer Kündigung.
In Ihrem Fall wäre jedoch in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die geplante Versetzung in eine andere Abteilung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt ist.
Enthält Ihr Arbeitsvertrag konkrete Arbeitsbedingungen (Kunde, Arbeitsort und-zeit), kann Ihre Chefin Sie nicht ohne Ihre Zustimmung anderweitig einsetzen. Gegebenenfalls müßte Ihre Chefin Ihnen eine Änderungskündigung aussprechen. Eine solche könnten Sie durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. In diesem Zusammenhang würde das Gericht die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Änderungskündigung umfassend prüfen und hierbei Kündigungsgrund sowie Sozialauswahl würdigen.
In der Reinigungsbranche ist es jedoch üblich, die Arbeitsverträge so abzufassen, daß ein möglichst flexibler Einsatz der Arbeitskräfte ermöglicht wird. Daher gehe ich eher davon aus, daß die Versetzung in eine andere Abteilung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt und diese daher durch einseitige Anweisung möglich ist. Insofern könnten Sie nicht direkt gegen die Versetzung vorgehen.
Sie sollten jedoch das Gespräch mit Ihrer Chefin suchen und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern, da diese offensichtlich von der Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe ausgeht. Die Informationen von Ihnen sollte Ihre Chefin zum Anlaß nehmen, der Sache auf den Grund zu gehen. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht und hat Sie vor Mobbing, unberechtigten Anschuldigungen und Bloßstellungen – insbesondere gegenüber Kunden – in Schutz zu nehmen.
Ihr Erfolg in dieser Angelegenheit wird wesentlich vom Verlauf des Gespräches mit Ihrer Chefin abhängen. Dieses sollte daher gut vorbereitet sein. Stimmen Sie sich vorher mit den anderen betroffenen Kolleginnen ab, machen Sie sich Notizen mit wichtigen Punkten! Lassen Sie sich von Ihrem Betriebsrat (wenn vorhanden) beraten und nehmen Sie eine wortgewandte Person Ihres Vertrauens zu dem Gespräch mit!
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg!