Zimmermädchen
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Da aber jeder Urlaubstag nur mit 6 Std verrechnet wird (weil Halbtagskraft), anstatt mit den tatsächlich mind. 8 Std, ergibt es sich, dass der Arbeitgeber die Arbeitswoche mit 4 Tage mal 6 Stunden berechnet. ... Außerdem gilt es als üblich, dass der Arbeitsvertrag jährlich erneuert wird . ... Meine Frage : Inwieweit ist das rechtens ?