Anspruch auf Arbeitslohn durch Resturlaub/Überstunden - Kündigung durch Arbeitnehmer
vom 27.9.2015
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Guten Tag, ich habe meinen Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zum Monatsende Juni gekündigt und aufgrund von Resturlaub und unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist den 15.12. als letzten Arbeitstag angegeben. ... In meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass "Sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind".