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Kündigunsfrist als Arbeitnehmer

12. Dezember 2016 10:03 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 15 Jahren bei einer Firma beschäftigt und beabsichtige nun das Arbeitsverhältnis fristgemäß zu kündigen.

In meinem Arbeitsvertrag gibt es folgende Kündigungsklausel:

"Nach Ablauf der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats, nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit nach 1 Monat zum Monatsende bis zum 5. Dienstjahr, danach von 2 Monaten zum Monatsende, nach 8 Dienstjahren von 3 Monaten zum Monatsende usw. entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden."

Ich gehe nun davon aus, dass für mich als Arbeitnehmer eine 4-wöchige Frist entweder zum 15. eines Monats bzw. zum Monatsende gilt. Meiner Meinung nach gelten die o.g. längeren Fristen ausschließlich für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers. Zum einen wird auf die "gesetzlichen Bestimmungen" verwiesen, welche für den Arbeitnhemer generell eine 4-wöchige Frist vorsieht, zum anderen fehlt ein eindeutiger Hinweis darauf, dass längere Fristen auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten.

Habe ich die Kündigungsklausel meines Vetrags richtig interpretiert und kann ich demnach mit einer 4-Wochen-Frist kündigen?

Vielen Dank!

12. Dezember 2016 | 10:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern es im Vertrag an der Gleichstellungsklausel fehlt, ist Ihre Frage mit einem Ja zu beantworten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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