Aufhebungsvertrag nach Elternzeit - Habe ich nachteile wenn ich meinen Teilzeitantrag zurückziehe ev
vom 28.4.2011
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe im Februar einen Teilzeitantrag bei meiner Firma gestellt. ... Nun bieten Sie mir folgendes an: Am 27.06. bekomme ich eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und am 30.06. einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung in Höhe von 6.525 Euro und ich wäre ab dem 01.07. bezahlt freigestellt bis zum 31.08.11. ... Die Abfindung ist für mich Ordnung, ich weiß nur nicht ob ich den Teilzeitantrag zurückziehen soll oder lieber nicht?