Als Pflegedienst stehen wir vor der Entscheidung, eine pflegende Angehörige, welche gleichfalls ehrenamtliche gesetzliche Betreuerin Ihrer pflegebedürftigen Mutter ist, in einem Arbeitsverhältnis Vollzeit zu beschäftigen. Die pflegebedürftige Seniorin wohnt mit Ihrer pflegenden Angehörigen (gleichfalls gesetzliche Betreuerin) in einem Haushalt und wird durch die Angehörige versorgt. Da die pflegende Angehörige infolge der Ganztagesversorgung Ihrer Mutter keiner Erwerbstätigkeit nachkommen kann, fragt sie bei uns an, ob sie über unseren Pflegedienst angestellt werden kann und für den Einsatz ihrer Mutter (welche dann ebenso über unseren Pflegedienst versorgt werden soll) beschäftigt eingesetzt werden kann.