Ich habe im wesentlichen zwei Fragen bei der ich mir unsicher bin ob ich den Vertrag überschreiben soll/kann Zum einen steht der Satz "Mit der vereinbarten Vergütung ist die gesamte vertragsgemäße Tätigkeit des Arbeitnehmers einschließlich etwaiger Nacht-, Sonn-und Feiertagsarbeit, Reisezeit usw., welche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Arbeitszeitgesetz, und dabei insbesondere §3 Arbeiszeitgesetz, geleistet wird, vollständig abgegolten. ... Sollte ich diesen Satz aus dem Vertrag rausnehmen lassen ? Zum anderen gibt es eine Vertragsstrafe wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht antritt.Genau: "Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhätnis nicht an, beträgt die Vertragsstrafe maximal die Höhe des Bruttoentgelts, das der Arbeitnehmer hätte beanspruchen können, wenn er das Arbeitsverhältnis im frühestmöglichen Zeitpunkt unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist gekündigt hätte".