Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages
vom 22.5.2014
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Der jetzige Arbeitgeber hält beide Optionen für realisierbar, eine Kündigung bzw. eine Aufhebung des Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen. Eine Kündigung müsste der Arbeitgeber allerdings auf Grund der Kündigungsfrist zurück datieren. ... Gefährdet er durch einvernehmliche Aufhebung seines jetzigen Arbeitsvertrages im Falle einer Kündigung in der Probezeit in seinem neuen Arbeitsverhältnis seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?