Probezeitverlängerung bei Verlängerung des Befristeten Arbeitsverh.
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ein Arbeitnehmer hatte einen befristeten Arbeits-vertrag vom 01.04.2011 bis 30.09.2011 mit einem halben Jahr Probezeit. Jetzt wurde das befristete Arbeitsverhältnis schriftlich vom 01.10.2011 bis 30.09.2012 verlängert und dabei wieder eine 1/2 jährige Probezeit vereinbart. Ist diese Probezeit verlängerung rechtens und kann der Arbeitnehmer in dieser Probezeit mit einer 14-tägigen Kündungsfrist gekündigt werden?