Kündigung im Mutterschutz/Elternzeit und ALG-Anspruch
vom 25.6.2009
40 €
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beantwortet von
Meine Frau ist seit 11/2005 im elterlichen Familienbetrieb (Facheinzelhandel) angestellt. 06/2008 hat sie ihr erstes Kind bekommen, Elterngeld beziehen wir bis 29.06.09, eine Elternzeit wurde nicht speziell vereinbart oder angezeigt, wurde aber bis zum 29.06.09 stillschweigend angenommen. Meine Frau würde somit ab 30.06.09 wieder arbeiten gehen, hat aber diese Woche ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen, da erneut schwanger (Geburt des Kindes ca. 25.09.09). Zum 01.07.09 wird der elterliche Betrieb an einen neuen Betreiber übergeben, das Arbeitsverhältnis meiner Frau ist noch ungekündigt und geht daher nach §613a BGB an den neuen Betreiber über.