Unwiderrufliche Freistellung - Teilzeit: Anrechnung von Nebenverdienst
vom 14.4.2022
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite in Teilzeit, Mo-Mi jeweils 8 Stunden für den Arbeitgeber 1. ... Zum Thema Nebeneinnahmen heißt es in der Aufhebungsvereinbarung: "Nebeneneinnahmen aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit, die der Mitarbeiter während der Freistellung erzielt, werden auf die fortzuzahlende Vergütung angerechnet." Im Arbeitsvertrag des Arbeitgeber 1 heißt es zum Thema Nebentätigkeiten: "Eine entgeltliche Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.