Sehr geehrter Fragesteller,
Ietztlich kommt es darauf an, ob die neue Regelung anlässlich Ihres Weggangs bereits Vertragsbestandteil geworden ist. Sie schreiben zwar, dass Sie noch nich eingeführt war, aber gleichwohl "mündlich zugesichert" worden ist. Dies widerspricht sich aus juristischer Sicht. Entweder es wurde Ihnen etwas zugesichert, dann ist es auch Vertragsbestandteil, und eine spätere "Einführung" in dem Unternehmen ist unerheblich.
Oder es wurde Ihnen vor Ihrem Weggang nichts konkret zugesagt, sondern nur vage in den Raum gestellt oder auch nur angekündigt. In diesem Fall müsste man analog einer fehlenden Zielvereinbarung (BAG vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07
) mit Schadenersatz arbeiten. Wenn die neue Regelung bezüglich der Prämie also anlässlich Ihres Weggangs noch nicht im Unternehmen eingeführt war und dies auf eine Nachlässigkeit der Arbeitgeberseite zurück zu führen ist, da diese noch keine Gespräche über die Regelung aufgenommen hat, können Sie verlangen so gestellt zu werden, als wäre die Regelung bereits abgeschlossen gewesen, als Sie noch für das Unternehmen tätig waren.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 13.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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